Hierzu gehören Leistungen wie:
Die medizinischen Behandlungspflege findet in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und gegebenenfalls weiteren Therapeuten und Dienstleistern statt und muss vom Arzt verordnet werden. Verordnet werden können Leistungen der so genannten “Behandlungspflege” und in sehr seltenen Fällen Leistungen der “Grundpflege” und “Hauswirtschaftlichen Versorgung”.
Als Hilfe gilt die Unterstützung, die teilweise oder vollständige Übernahme sowie die Beaufsichtigung der oben genannten Verrichtungen.
Die Verordnung des Arztes muss vom Versicherten zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Mo. – Do. 8:00 – 16:30 Uhr
Fr. 8:00 – 15:00 Uhr
PflegeImpulse GmbH
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